Politik
Genfer Abfallverordnung schreibt Abfalltrennung an der Quelle für Haushalte und Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten vor
Genfer Einwohnerinnen und Einwohner sowie Kleinunternehmen sind verpflichtet, Wertstoffe wie Papier, Bioabfälle, Glas und PET direkt am Entstehungsort zu trennen, so sehen es die kommunalen Vorschriften vor, die 2024 in Kraft getreten sind.
Wie wir berichtet haben

Die Stadt Genf hat am 1. Februar 2024 ihr aktualisiertes kommunales Reglement über die städtische Abfallbewirtschaftung in Kraft gesetzt. Es gilt für alle Inhaber von haushaltähnlichen Abfällen auf dem gesamten Gemeindegebiet. Das Reglement definiert Siedlungsabfälle als Material aus Haushalten, öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen und unterstellt Sammlung, Transport und Entsorgung einem kommunalen Monopol.
Trennpflicht gilt künftig für jede Adresse
Gemäss dem Reglement müssen alle Haushalte und betroffenen Betriebe die im Anhang aufgeführten Fraktionen getrennt erfassen, darunter Papier und Karton, Küchen- und Gartenabfälle, Glas, PET-Flaschen, Aluminium, Textilien, Kaffeekapseln und Batterien. Unsortierte Haushaltsabfälle werden weiterhin kostenlos abgeholt, während die Stadt gesonderte Abfuhren für die getrennten Fraktionen organisiert und sicherstellt, dass die nachgelagerte Behandlung den bundes- und kantonalen Vorgaben entspricht.
Unternehmen, die die Grössenschwelle nicht überschreiten, werden für die Abfallsammlung gleich behandelt wie Haushalte. Sie sind jedoch zusätzlich verpflichtet, dem kantonalen Arbeitsinspektorat Beschäftigungsdaten zu liefern, damit das offizielle Unternehmensregister aktuell bleibt. Grössere Betriebe fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Reglements und unterliegen weiterhin gesonderten kantonalen Pflichten.
Stadt behält Aufsicht auch bei ausgelagertem Betrieb
Das zuständige Departement kann den laufenden Betrieb an Dritte übertragen, bleibt jedoch für die Einhaltung der Umweltvorschriften, die Tarifkontrolle und die Rechtskonformität verantwortlich. Es ist verpflichtet, die Bevölkerung regelmässig über Sammelstellen, Abfuhrzeiten und Entsorgungsanlagen zu informieren; dasselbe Departement ist auch für den Vollzug und allfällige Sanktionen zuständig.
Das Reglement wurde vom Stadtrat am 25. Januar 2024 formell verabschiedet, der konsolidierte Text ist per 1. Januar 2026 festgehalten. Lokale Politikanalystinnen und -analysten weisen darauf hin, dass der Rahmen im Wesentlichen bestehende Praxis kodifiziert, dabei aber die Pflicht zur Abfalltrennung an der Quelle sowie die fortbestehende Verantwortung der Stadt für die Endentsorgung innerhalb des Kantons ausdrücklich festhält.
Für Genfer Haushalte ändert sich damit beim kostenlosen Abholdienst für Restabfälle nichts, sie erhalten jedoch klarere Anweisungen zur getrennten Sammlung. Kleinunternehmen gewinnen Rechtssicherheit darüber, welche Regeln für sie gelten. Die Stadt wird in ihren Abfallplan einen eigenen Abschnitt zu diesen Pflichten aufnehmen; weitere Informationen werden den Bewohnerinnen und Bewohnern über offizielle Kanäle direkt mitgeteilt.