Politik
Kanton Genf plant 300 Millionen Franken für den sozialen Wohnungsbau
Die Vereinbarung verpflichtet Bauträger, 15 bis 50 Prozent der Neubauwohnungen als Sozial- oder Genossenschaftswohnungen auszuweisen. Der Kanton strebt an, den Anteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus am Mietwohnungsbestand innerhalb von zehn Jahren auf mindestens 15 Prozent zu steigern.
Wie wir berichtet haben

Der Kanton Genf hat eine Vereinbarung verabschiedet, die in den nächsten zehn Jahren 300 Millionen Franken für den gemeinnützigen Wohnungsbau vorsieht. Demnach müssen Bauträger bei neuen Projekten zwischen 15 und 50 Prozent der Wohneinheiten als Sozial- oder Genossenschaftswohnungen ausweisen. Die Regelung lockert zudem bestimmte Bauvorschriften und fördert Wohneigentum, mit dem Ziel, den Anteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus am kantonalen Mietwohnungsbestand innerhalb von zehn Jahren auf mindestens 15 Prozent zu bringen.
Die Leerwohnungsziffer liegt derzeit bei 0,34 Prozent. Dieser niedrige Wert sorgt für ein anhaltendes Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage, das den Druck auf dem Mietmarkt aufrechthält. Der Bund hat 30 Massnahmen beschlossen, um bis 2026 landesweit 125.000 Sozialwohnungen zu schaffen, mit besonderem Augenmerk auf Bau- und Sanierungsvorhaben in Genf und Zürich.
Auswirkungen auf die Wohnkosten der Bevölkerung
Die Haushalte im Kanton Genf leiden nach wie vor unter dem knappen Mietwohnungsangebot. Die Pflicht für Bauträger, in Neubauprojekten Sozialwohnungen einzuplanen, soll das Angebot an günstigeren Mietwohnungen im Laufe des Jahrzehnts schrittweise erhöhen. Dieser Zuwachs könnte dazu beitragen, den Anteil am monatlichen Haushaltsbudget zu senken, den die Bevölkerung in einem Markt mit kaum freien Wohnungen derzeit für die Miete aufwenden muss.
Der Kanton plant Anpassungen der Zonenvorschriften in Entwicklungsgebieten wie Praille-Acacias-Vernets. Dort sollen ehemalige Industrieflächen in gemischt genutzte Quartiere mit Tausenden neuer Wohneinheiten umgewandelt werden. Für Bewohnerinnen und Bewohner der umliegenden Stadtteile könnten im Zuge dieser Neugestaltung neue Wohnmöglichkeiten entstehen.
Nächste Schritte im Rahmen der Vereinbarung
Die Umsetzung erfolgt über Anpassungen der Bauvorschriften sowie Projektgenehmigungen. Die Regierung geht davon aus, dass das Zusammenspiel aus Direktinvestitionen, verbindlichen Quoten und Zonenrevisionen den subventionierten Wohnungsbestand schrittweise ausbauen wird. Die Bevölkerung wird aufmerksam verfolgen, wie sich die zusätzlichen Wohneinheiten auf Verfügbarkeit und Preise im Mietmarkt auswirken.