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Genfer Kantonsgesetz zur Kurzzeitvermietung: Auswirkungen auf Vermieter im Vergleich zu Zürich und Basel

Hauseigentümer im Kanton Genf müssen ihre Inserate registrieren lassen und eine jährliche Höchstzahl an Übernachtungen einhalten, das Kantonsgesetz ist im Juni 2026 in Kraft getreten.

Von Geneva Policy Desk · Veröffentlicht am 25. Juli 2026

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Wie wir berichtet haben

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Genfer Kantonsgesetz zur Kurzzeitvermietung: Auswirkungen auf Vermieter im Vergleich zu Zürich und Basel
Photo by ikarimsadek / flickr (by)

Der Grosse Rat des Kantons Genf hat im Mai 2026 das Regulierungsgesetz zur Kurzzeitvermietung verabschiedet. Es verpflichtet alle Eigentümer, die Wohnungen auf Plattformen wie Airbnb anbieten, eine Gemeindebewilligung einzuholen und die Vermietung auf höchstens 90 Nächte pro Jahr zu beschränken. Die Regelung gilt unmittelbar für Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Genf sowie der umliegenden Gemeinden im Kanton.

Die Kantonsregierung hat das Gesetz eingebracht, nachdem der Bundesrat Ende 2025 seine Leitlinien zum Erhalt des Wohnungsbestands aktualisiert hatte. Genf reiht sich damit in eine Reihe von Schweizer Kantonen ein, die angesichts der wachsenden Wohnungsnachfrage in städtischen Zentren ihre Vorschriften für temporäre Unterkünfte angepasst haben.

Genfer Vermieter, die ganze Wohnungen über die erlaubte Anzahl Nächte hinaus vermieten, müssen die betreffende Liegenschaft wieder für die dauerhafte Wohnnutzung freigeben oder Verwaltungsbussen ab 5.000 Schweizer Franken in Kauf nehmen. Mieterinnen und Mieter in Häusern mit mehreren Kurzzeitinseraten dürften in Quartieren wie Eaux-Vives und Carouge künftig weniger saisonale Leerstände bemerken.

Vergleich mit Zürich und Basel

Im Rahmen desselben Bundesrahmens begrenzt Zürich Kurzzeitvermietungen auf jährlich 60 Nächte, während Basel eine Obergrenze von 120 Nächten vorsieht und zusätzlich eine Meldepflicht gegenüber dem kantonalen Steueramt gilt. Genfs Limite von 90 Nächten liegt damit zwischen den beiden Regelungen, wie aus der Übersichtstabelle 2026 der Konferenz der kantonalen Wohnungsdirektoren hervorgeht.

Budget und weiteres Vorgehen

Der Genfer Kantonshaushalt 2026 stellt 1,2 Millionen Schweizer Franken für Vollzugspersonal und ein vom Departement für Raumplanung betriebenes Online-Registrierungsportal bereit. Die Regierung rechnet mit dem vollständigen Aufbau des Bewilligungssystems bis Dezember 2026; Compliance-Kontrollen sollen im ersten Quartal 2027 anlaufen.

Lokale Wohnungsbauverbände haben um Klärung gebeten, wie die Nächtelimite mit bestehenden Mietverträgen zusammenwirkt, die vor Juni 2026 abgeschlossen wurden. Der Grosse Rat wird die Umsetzungsberichte voraussichtlich in seiner Herbstsession behandeln.

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